In der Justizvollzugsanstalt Willich I stehen verschiedene Besuchsformen zur Verfügung.
Jeder Gefangene hat grundsätzlich Anspruch auf zwei Besuchseinheiten pro Monat mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten.
Besuchstermine können ausschließlich montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr - 15:30 Uhr telefonisch unter 02156 4998-0 oder per E-Mail an besuchsdienst@jva-willich1.nrw.de
vereinbart werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sonderbesuchsformen, wie beispielsweise Langzeitbesuche oder Kinderbesuche, in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Prüfung und Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt.
Hinweise für Besucher
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Bringen sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit. (Schülerausweis, Führerschein o.ä. sind keine Ausweisdokumente)
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Taschen und Handys dürfen nicht in die Anstalt eingebracht werden. Bitte schließen sie diese in den Schließfächern vor der Anstalt ein.
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Für Untersuchungsgefangene, die Beschränkungen nach §119 STPO haben, ist eine Besuchserlaubnis im Original erforderlich. Diese erhalten sie beim zuständigen Gericht.
