Ziele des Strafvollzugs sind die Resozialisierung der Gefangenen und der Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten.
Der gesetzliche Auftrag dazu ist  im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen festgeschrieben:

"Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§1 Strafvollzugsgesetz NRW: „Vollzugsziel“). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. (§ 6 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz NRW: „Sicherheit“)"