Für die Justizvollzugsanstalt Willich I ergibt sich daraus eine Zuständigkeit für männliche, erwachsene Untersuchungsgefangene, sowie männliche, erwachsene Strafgefangene mit Freiheitsstrafen:
Männer - geschlossener Vollzug
-
Zivilhaft
-
Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft
-
Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
-
Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten bei Ausländern
-
Sozialtherapeutische Abteilung
-
Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 bis unter 18 Monate
-
Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 12 bis unter 18 Monate