Während der aktuellen COVID-19-Pandemie können im Besuchsbereich der JVA Willich I ab der 21.KW Besuche via Skype durchgeführt werden.

Nachdem ein Antrag auf Skype-Besuch durch einen Inhaftierten gestellt wurde, müssen Sie vorab eine Einverständniserklärung der Nutzungsbedingungen von allen Personen, die am Skype-Besuch teilnehmen wollen, abgeben. Die vorherige Mitteilung von persönlichen Daten und Skype-Nutzernamen des Besuchers ist Voraussetzung.

Bitte lesen Sie sich hierfür die entsprechenden Besucherinformationen, welche Ihnen unten als Download zur Verfügung stehen, durch und leiten Sie die ausgefüllte Einverständniserklärung wie in der Anlage beschrieben weiter.“

 

Wichtige Informationen zu Skype-Besuche