Terminvereinbarung
Im Besuchsbereich der JVA Willich I können Besuche via Skype durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Skype-Besuchstermin mit der Besuchsabteilung der JVA Willich I unter folgenden Telefonnummern:
- JVA Willich I: 02156 4998-520
- Zweiganstalt Mönchengladbach: 02161 69814-74
Sie werden zu dem vereinbarten Termin durch einen Bediensteten unter Ihrem angegebenen Skype-Nutzernamen angerufen und müssen sich mit einem Ausweispapier (Lichtbildausweis) identifizieren. Es ist hierzu zwingend notwendig, dass Ihre Kamera eingeschaltet ist und das sowohl Sie als auch ihr Ausweisdokument für den Bediensteten der JVA gut sichtbar ist. Bei erfolgreicher Identifizierung wird das Skype-Telefonat an den Gefangenen weitergeleitet. Es ist weiterhin erforderlich, dass Sie zu der vereinbarten Uhrzeit „online“ sind und Ihr Skype-Account nicht auf „unsichtbar“ gestellt ist.
Nutzungsbedingungen für Skype-Besuche der JVA Willich I
In der Justizvollzugsanstalt Willich I besteht die Möglichkeit für Gefangene, Besuche mittels eines Tablets mit der Skype-Software durchzuführen. Damit der Skype-Besuch empfangen werden kann, ist es unabdingbar, dass der gewünschte Gesprächspartner (Besucher) über
- einen Internetanschluss,
- ein Gerät mit installierter Skype-Software
- ein eingerichtetes Nutzerkonto
verfügt und an dem ausgehandelten Termin zugegen, also „online“, ist. Die Kosten für die externe Einrichtung der oben genannten Voraussetzungen trägt der Besucher. Der Gefangene und sein Besucher werden durch Web-Kameras in Kontakt gebracht und können den Besuch virtuell abwickeln. Einziges Ziel dieser Kommunikationsmöglichkeit ist es, förderungswürdige Kontakte (sozialer Empfangsraum) aufrechtzuerhalten, zu stabilisieren und zu unterstützen.
Wer nutzt den Skype-Besuch?
Auf Antrag können Gefangene ohne Beschränkungen nach §119 StPO für den Skype-Besuch zugelassen werden.
Eine Einverständniserklärung in die Nutzungsbedingungen ist vorab von allen am Besuch beteiligten Parteien abzugeben. Die vorherige Mitteilung von persönlichen Daten und Skype-Nutzernamen des Besuchers ist Voraussetzung.
Grundsätzlich ist der Skype-Besuch mit EINEM Besucher durchzuführen. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei der Teilnahme von Kindern oder älteren Personen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur mit mindestens einem Erziehungsberechtigten möglich.
Ort und Dauer
Ein Skype-Besuch ist für eine Dauer von 30 Minuten angesetzt und wird zur vereinbarten Besuchszeit abgehalten.
Der genaue Termin ist über den Besucher mit der hiesigen Besuchsabteilung abzustimmen.
Wie läuft der Skype-Besuch ab?
Es wird mit der Skype-Software über einen externen Provider durch den Besuchsbediensteten eine Verbindung zu dem im Antrag angegebenen Besucher Nutzernamen, zu der vereinbarten Besuchszeit hergestellt. Nach der Annahme des Gesprächs hat sich der Besucher über die Webkamera mit Hilfe eines Ausweises zu identifizieren. Nach abgeschlossener Identifizierung wird der Gefangene aufgeschaltet. Die bestehende Skype-Sitzung wird durch die Bediensteten der Besuchsabteilung überwacht. Die Annahme des Gesprächs durch den Besucher bedeutet den Beginn des Skype-Besuchs.
Was geschieht mit den Daten?
Durch die Inanspruchnahme des Skype-Besuches kommt es zur Übertragung der Daten des Gefangenen sowie des Besuchers. Eine Speicherung dieser Daten seitens der Justizvollzugsanstalt Willich I erfolgt nicht. In Bezug auf die optische Überwachung des Skype-Besuchs durch den Besuchsbediensteten, findet eine vorherige Unterrichtung der Besucher statt.
Sonstiges
Die §§ 24 - 27 StVollzG NRW sowie § 19 UVollzG NRW i.V.m. §§ 24, 27 StVollzG NRW bleiben unberührt.
Wichtige Hinweise
Der Besuch wird SOFORT abgebrochen, wenn die Behandlung des Gefangenen oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wird. Ein nicht abgesprochener Wechsel des Besuchers führt ebenfalls zum sofortigen Abbruch!
Weiterhin ist es zwingend erforderlich, dass der Besucher über ein System mit einer guten Kamera und einer guten Internetverbindung in hellen Räumlichkeiten verfügt, damit eine Identifizierung über die Ausweisdokumente zum Beginn des SkypeBesuches durch die hiesige Besuchsabteilung technisch möglich ist. Sollte ein Erkennen der Ausweisdokumente und des Besuchers zum Zwecke einer Identifikation nicht möglich sein, kann das Gespräch nicht an den Gefangenen weitergeleitet werden und der Besuch muss abgebrochen werden.