Die Therapie von Straftätern mit erheblichen, besonders rückfallrelevanten psychischen Problemen und Persönlichkeitsstörungen erfordern Ansätze, die an den individuellen Behandlungserfordernissen ausgerichtet sind. Die sozialtherapeutischen Einrichtungen bieten den organisatorischen Rahmen, innerhalb dessen diese Therapieansätze effektiv umgesetzt werden können.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass eine sozialtherapeutische Behandlung in besonderer Weise geeignet ist, bei solchen Straftätern positive Verhaltens- und Einstellungsänderungen zu bewirken. Die Sozialtherapie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Allgemeinheit vor neuen Straftaten und die Sicherheit der Bevölkerung.

Die Grundlagen für die sozialtherapeutische Behandlung in Nordrhein-Westfalen bilden die §§ 13 und 88 Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW)

Unsere Zuständigkeit:

Gefangene, bei denen ein Behandlungsbedarf festgestellt wird, sind nach § 13 Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW) in eine Sozialtherapeutische Abteilung einzuweisen.

In der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Willich I beträgt die Behandlungsdauer in der Regel mindestens zwei, höchstens aber fünf Jahre. Eine erfolgreiche Behandlung sollte mit der Entlassung in die Freiheit oder einer Verlegung in den offenen Vollzug enden.

Eine Rückverlegung in den Normalvollzug erfolgt dann, wenn sich im Verlauf des Behandlungsprozesses herausstellt, dass der Klient im Rahmen dieser Unterbringungsform, trotz intensiver Motivationsarbeit, therapeutisch nicht erreicht werden kann oder ein Behandlungserfolg aus anderen Gründen - wie z.B. fehlende Ressourcen - nicht mehr zu erwarten ist.  

Organisationsstruktur:

Die Sozialtherapie in Willich ist eine Abteilung in einer Justizvollzugsanstalt des geschlossenen Vollzuges. Die Unterbringung erfolgt in zwei Wohngruppen mit je 12 Plätzen. Die Bewohner können sich während der Aufschlusszeiten frei auf der Abteilung bewegen. Es findet eine weitgehende Trennung von den Gefangenen der übrigen Abteilungen statt.

Die Abteilung verfügt über 8 Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst, sowie über jeweils 2,4 Stellen im Psychologischen Dienst und Sozialdienst. Der Abteilungsleiter gehört ebenfalls dem Psychologischen Dienst an.

Die Behandlungsmaßnahmen werden interdisziplinär entwickelt, abgestimmt und durchgeführt. Dabei orientiert sie sich am Rahmenkonzept für die sozialtherapeutische Behandlung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Struktur der Behandlung:

Die sozialtherapeutische Behandlung basiert auf einem integrativen Ansatz. Das gesamte Lebensumfeld des Klienten innerhalb und außerhalb der Einrichtung wird in den Therapieprozess einbezogen. Wichtigste Ausgangsvoraussetzung für eine effektive Behandlung ist die Schaffung eines therapeutischen Vollzugsklimas. Die strukturellen und personellen Gegebenheiten der sozialtherapeutischen Einrichtung sind so ausgerichtet, dass sie den Anforderungen für ein alle Lebensbereiche des Klienten umfassendes milieutherapeutisches Setting entsprechen. Die Gestaltung der Handlungsmöglichkeiten und Beziehungsformen innerhalb der Wohngruppen ermöglicht die Interaktion aller Beteiligten im Sinne einer therapeutischen Gemeinschaft.

Im Rahmen der Unterbringung soll die vollzugsinterne Lebens- und Erfahrungswelt der Klienten durch eine höchstmögliche Angleichung an die normalen Formen des Zusammenlebens soziale Lernprozesse ermöglichen und ein realitätsnahes Erprobungsfeld für neue Verhaltensweisen bieten.    

Die sozialtherapeutische Behandlung ist primär deliktfokussiert und rückfallpräventiv ausgerichtet. Auf der Grundlage einer differenzierten Persönlichkeits- und Störungsdiagnostik wird für jeden Klienten ein individueller, auf die spezifischen kriminogenen Wirkfaktoren ausgerichteter und ressourcenorientierter Behandlungsplan erstellt.

Behandlungsverlauf

Die sozialtherapeutische Behandlung gliedert sich in folgende Phasen:

  • Aufnahmephase (bis 6 Monate)
  • Intensivbehandlungsphase (mindestens 12 Monate)
  • Entlassungsphase (zeitlich variabel)
  • Nachsorgephase (zeitlich variabel)

Aufnahmephase

Diese Phase dient zur Erprobung des Klienten und zur Vorbereitung der Aufnahme in die Intensivbehandlungsphase. Auf der Basis einer gründlichen Diagnostik erfolgt die Einschätzung der Gefährlichkeit, der Behandlungsfähigkeit, der rückfallrelevanten Faktoren sowie der sich daraus ergebenden individuellen Therapieerfordernisse durch das Behandlungsteam.

Intensivbehandlungsphase

In dieser Phase wird die Behandlung schrittweise über die Deliktbearbeitung auf die Rückfallprophylaxe) und den Übergang in die Freiheit fokussiert. Dies geschieht über die Bewusstmachung der gefährlichkeitsrelevanten Strukturen, die Erarbeitung deliktpräventiver Strategien und den Erwerb sowie die Stärkung prosozialer Kompetenzen in Behandlungsgruppen und Einzelgesprächen.

Entlassungsphase

Bei fortgeschrittenem Behandlungsverlauf und flankiert durch Maßnahmen der Rückfallprophylaxe erhält der Klient - unter der Voraussetzung diagnostisch nachvollziehbarer Behandlungsfortschritte sowie der Berücksichtigung von Opferschutzaspekten - die Möglichkeit eines Transfers und einer Erprobung der therapieinduzierten Einstellungs- und Verhaltensänderungen in einem extramuralen Kontext. Dabei werden Partner, Familienangehörige oder sonstige wichtige Bezugspersonen bei der Vor- und Nachbereitung so weit wie möglich mit einbezogen.

Die Vorbereitung der Entlassung erfolgt möglichst im Rahmen einer abgestuften Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Diese werden regelmäßig zunächst in begleiteter Form durchgeführt und können um unbegleitete und zeitlich weiter ausgedehnte Lockerungen erweitert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. In einem weiteren Schritt wird das Übergangsmanagement zur Wiedereingliederung der Klienten sowie zu einer ggf. erforderlichen Sicherung der Behandlungskontinuität in der Nachsorge vorbereitet.

Nachsorgephase

Die Nachsorge bietet die Möglichkeit einer Fortführung der Intensivbetreuung bereits entlassener Klienten und bildet einen weiteren Bestandteil des integrativen Konzepts der sozialtherapeutischen Einrichtungen. Sie dient insbesondere dazu, bei besonderen Problemen - die im Rahmen der externen Betreuungsmöglichkeiten nicht hinreichend aufgefangen werden können - durch geeignete Interventionen den stationären Behandlungserfolg abzusichern.

Arbeit - Sport - Freizeit:

Eine geregelte Tagesstruktur stellt aus unserer Sicht einen wichtigen Faktor der Behandlung dar. Daher wird jeder Bewohner nach Möglichkeit seinen Fähigkeiten und seiner Ausbildung entsprechend in den Werkbetrieben der Anstalt eingesetzt. Dazu gehören die Druckerei, die Schreinerei, die Bäckerei, die Schlosserei, die Buchbinderei sowie der Elektro- und Sanitärbetrieb. Weitere Arbeitsmöglichkeiten bestehen in der Baukolonne und den Werkhallen.

Die Freizeitgestaltung der Bewohner umfasst ein vielfältiges Angebot von Gruppen, das zum Einen den Bedürfnissen entsprechen und zum Anderen der Förderung sozialer Kompetenzen dienen soll. Die Sozialtherapeutische Abteilung bietet auch zweimal in der Woche Sport an. Auch das neigungsorientierte Sportangebot wird unter sporttherapeutischen und gemeinschaftsfördernden Aspekten gestaltet und von ausgebildeten Sportübungsleitern durchgeführt.

Außenkontakte:

Die Herstellung und Nutzung von Außenkontakten dient der Schaffung eines sozialen Netzwerkes und der Einbindung zuständiger Institutionen in die Behandlung. Ziel ist es, dem Bewohner in der Übergangsphase vom Vollzug in die Freiheit, aber auch nach der Entlassung einen stabilisierenden Rahmen zu bieten, der ihn bei seinen Bestrebungen, ein straffreies Leben zu führen, stützt. Kontakte bestehen zur Strafvollstreckungskammer, Ambulante Soziale Dienste, sowie zu Jugendämtern und Einrichtungen freier Träger (z.B. AWO, Caritas, Betreutes Wohnen etc.).

Besuch:

Die ersten Besuche finden grundsätzlich in Begleitung eines Teammitgliedes statt. Weitere Besuche werden im Besuchsraum der JVA Willich I durchgeführt. Bei Erfüllung der Voraussetzung ist auch eine Gewährung von Familienbesuch und Langzeitbesuch möglich.