Die alltägliche Arbeit der Anstaltspsychologinnen und Anstaltspsychologen zentriert sich daher insbesondere auf Behandlung und zugleich auf Sicherungsaufgaben.

Insgesamt gliedern sich die Tätigkeiten in fünf Sachbereiche:

  • 1. Psychologische Begutachtung
  • 2. Psychologische Behandlung
  • 3. Suizidprophylaxe
  • 4. Organisationsberatung
  • 5. Aus- und Fortbildung

1. Psychologische Begutachtung

Im Rahmen der kriminalitätsrelevanten Psychodiagnostik verfassen die PsychologInnen Stellungnahmen zu folgenden Fragen:

  • Eignung für vollzugsöffnende Maßnahmen (Ausgänge, Langzeitausgänge, offener Vollzug)
  • vorzeitige Entlassung aus der Haft
  • Empfehlungen zur Bewährungs- und Führungsaufsichtsgestaltung
  • Risikoeinschätzung im Rahmen des Konzepts zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (K.U.R.S. NRW)
  • Außenarbeit (Tätigkeiten vor den Anstaltsmauern)
  • Überprüfung der Sicherungsverwahrung
  • hausinterne Sicherungsmaßnahmen (z.B. Unterbringung in der Gemeinschaftszelle bei Suizidgefahr) Vollzugsplangestaltung
  • Überprüfung/Einschätzung der Suizid- und Selbstverletzungsgefahr
  • Indikation für psychotherapeutische Maßnahmen

Aus der kriminalitätsrelevanten Psychodiagnostik leiten sich Risikofaktoren zur Gefahrenabwendung ab. Die PsychologInnen tragen mit ihren Stellungnahmen zu vollzuglichen Entscheidungen bei. Die Entscheidung selbst fällen sie aber nicht.

2. Psychologische Behandlung

Psychotherapie:
Psychotherapie findet einerseits in einer Zweierbeziehung zwischen PsychotherapeutInnen und dem Inhaftiertem statt. Andererseits werden auch themenspezifische Behandlungsgruppen angeboten.
Die Freiwilligkeit der Teilnehmer ist Voraussetzung.
Die Problematik des Inhaftierten wird aufgefangen und begleitet.

Die Psychotherapie dient der Stärkung der Selbstbehandlungskräfte des Inhaftierten und trägt damit zur Verhütung neuer Straftaten bei. Es werden dem Inhaftiertem Erfahrungsräume für die Selbstentwicklung zur Verfügung gestellt. Der Schutz des psychotherapeutischen Raumes wird gewährleistet, indem die psychologische Begutachtung (siehe unter 1.) von anderen PsychologInnen, die nicht in die Behandlung einbezogen sind, übernommen wird (Trennung von Therapie und Diagnostik).

Psychologische Beratung:
Die psychologische Beratung findet i.d.R. in Form von Einzelsitzungen statt. Im Verlauf eines längeren Beratungsprozesses erfolgt die Auseinandersetzung mit der Tat in Zusammenhang mit der Bearbeitung der Lebensgeschichte und der Persönlichkeitsproblematik des Inhaftierten. Die grundlegenden Gedanken und Ziele der Behandlung sind ähnlich wie in der Psychotherapie. Zur Bewältigung der Haftsituation und aktueller persönlicher Problemsituationen bietet der Psychologische Dienst nach Möglichkeit stützende Gespräche an.

3. Suizidprophylaxe

Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung suizidaler Handlungen werden im Rahmen der Suizidprophylaxe angeboten. Eine Krisenintervention wird durchgeführt, wenn akute Belastungssituationen auftreten. Der Psychologische Dienst stellt auch die oder den Suizidprophylaxebeauftragte/n der JVA Willich. Diese/r entwickelt Konzepte zur Vermeidung selbstschädigenden Verhaltens, schult die Bediensteten und bereitet Erfahrungen im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung auf.

4. Organisationsberatung

Die AnstaltspsychologInnen beraten die Anstaltsleitung in Bezug auf die interne Organisations- und Personalentwicklung und bei anderen Fragestellungen.
Die AnstaltspsychologInnen tragen regelmäßig auch zu den Auswahlverfahren von Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie des Werkdienstes bei (Durchführung psychologischer Testverfahren und Einzelgespräche).

5. Aus- und Fortbildung

Der Psychologische Dienst übernimmt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Anstalt hinsichtlich klinisch-psychologischer sowie arbeits- und organisationspsychologischer Themenkomplexe soweit Bedarf besteht. Die PsychologInnen aktualisieren ihr Wissen durch die Teilnahme an internen und externen fachlichen Fortbildungsveranstaltungen.