Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung (Beschäftigung) dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten. Gefangene sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene Beschäftigung auszuüben. (§ 29 Abs. 1 StVollzG NRW)
Die Pädagogen in der JVA Willich I sind im Rahmen des Behandlungsauftrags für die Durchführung und Organisation von schulischen Bildungsmaßnahmen zuständig.
Im Papierbetrieb werden einfache bis komplizierte Arbeiten ausgeführt, die je nach Art bzw. Umfang der Arbeit in verschiedenen Räumlichkeiten der Anstalt ausgeführt werden.
In der JVA Willich I werden für auswärtige Unternehmen in verschiedenen Werkhallen mit einer Gesamtnutzfläche von ca.1000 m² unterschiedliche Arbeiten durchgeführt
Unsere Buchbinderei wird seit über 30 Jahren in der JVA Willich I betrieben. Sie besteht aus einer Sortimentsbuchbinderei und der Weiterverarbeitung von Druckereierzeugnissen.
Die Druckerei ist der größte Eigenbetrieb der JVA Willich I. Auf den ungefähr 2000 m² wird der Betrieb von 7 Mitarbeitern geleitet. Es werden regelmäßig 40 bis 50 Gefangene beschäftigt.
Hier werden Bauschlosserei typische Produkte hergestellt. Handarbeit wird in diesem Betrieb noch groß geschrieben, somit kann flexibel und individuell gearbeitet werden.