Zum Arbeitseinsatz in dem Arbeitsbetrieb Hofkolonne werden nur Gefangene zugelassen, die für die mit der Beschäftigung verbundene Vertrauensstellung geeignet erscheinen und bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Hier werden in Abhängigkeit der Jahreszeiten zwischen sechs und 12 Gefangene zur Arbeit eingesetzt. (Zum Teil werden hier auch Gefangene aus arbeitstherapeutischen Gründen beschäftigt). Diese werden in der Regel von einem Bediensteten des Werkdienstes angeleitet und beaufsichtigt.

Folgende Arbeiten werden unter Berücksichtigung von Eignung und Befähigung der Gefangenen, teilweise auch an Wochenenden und Feiertagen, ausgeführt:

  • Reinigung der Anstaltshöfe und des nicht bebauten Anstaltsbereiches
  • Pflege der Grünflächen wie Rasen mähen, Beete pflegen, Bepflanzungen schneiden
  • Trennung der in der gesamten Anstalt anfallenden Abfälle
  • Sortieren und Pressen des anfallenden Altpapiers und –pappe
  • Pflege und Instandhaltung der Arbeitsgeräte
  • Helfertätigkeiten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der eingesetzten Geräte und Maschinen
  • im Winter Streu- und Räumdienst

Mit diesen Arbeiten leisten die Gefangenen der Hofkolonne ihren Beitrag zum Erscheinungsbild der Anstalt.