Sehr geehrte Besucher,
ab dem 13.01.2021 ist die Besuchsabteilung wieder geöffnet. Der Besuch ist auf 1 Person je Besuch beschränkt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Besuchsabteilung der Justizvollzugsanstalt Willich I unter 02156 4998-520. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Auslastung es zu Wartezeiten kommen kann.
- Der Besuch ist beschränkt auf 2 Personen, d.h. zwei Erwachsene oder ein Erwachsener und ein minderjähriges Kind.
- Vor Betreten der Justizvollzugsanstalt Willich I, wird mit Hilfe eines Fragebogens ein Kurzscreening durchgeführt. Von dem Ergebnis ist abhängig, ob der Besuch durchgeführt werden kann.
- Besucher sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt Willich I mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese wird von der Justizvollzugsanstalt Willich I gestellt und an der Pforte/ beim Einlass ausgehändigt.
- Vor dem Besuch sind die Besucher verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren. Hierfür stehen Desinfektionsspender zur Verfügung.
Achtung!
- Während des gesamten Besuchs – einschließlich Begrüßung und Verabschiedung – besteht ein generelles körperliches Kontaktverbot zwischen Besucher und Gefangenen. Verstöße gegen das Abstands – bzw. Kontaktverbot sowie gegen das Übergabeverbot führen zum sofortigen Abbruch des Besuchs und einem vorläufigen Besuchsverbot.
- Einkaufsmöglichkeit während des Besuchs besteht ab dem 01.07.2020.
- Sofern Besuchstermine storniert werden, gilt der Besuch dennoch als durchgeführt.
Willich, im Juni 2020
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Willich I